Schulsozialarbeit

Probleme in der Arbeit als Schulsozialarbeiter

Sowohl die Praxiserfahrungen vor Ort als auch die Ergebnisse der Begleitforschungen darauf aufmerksam, daß die Kooperation zwischen LehrerInnen und SchulsozialarbeiteInnen zum Teil auf erhebliche Barrieren und Schwierigkeiten stößt. Es bestätigt sich der Befund, dass die Kooperation von Jugendhilfe und Schule offensichtlich ein konfliktträchtiger und langwieriger Entwicklungsprozess ist (vgl. Wulfers 1994, Nikles 1998). Die Gründe hierfür sind nicht allein auf die zum Teil defizitären Rahmenbedingungen zurückzuführen. Eine genaue Analyse verweist vielmehr auf ein institutionelles bzw. strukturelles Spannungsverhältnis zwischen SozialpädagogInnen einerseits und LehrerInnen andererseits. So ist die historische Entwicklung der beiden pädagogischen Institutionen Jugendhilfe und Schule spätestens seit den 20er Jahren durch eine klare institutionelle Trennung, eine damit verbundene Aufgabendifferenzierung und -spezialisierung und letztlich eine gegenseitige Abgrenzung und Abschottung gekennzeichnet. Die Ziele, professionellen Selbstverständnisse und Handlungsmethoden von LehrerInnen bzw. SchulsozialarbeiterInnen haben sich im Laufe der Zeit soweit auseinander entwickelt, daß mitunter die Kooperation trotz eines "gut gemeinten" Ansatzes auf Barrieren stößt.

Solche Kooperationsbarrieren - die keine Schuldzuweisungen sind, sondern auf institutionelle bzw. strukturelle Ursachen hinweisen - lassen sich auf unterschiedlichen Ebenen nachweisen (vgl. Terhart 1996, S. 463 f, Aden-Grossmann 1995, S. 255, Dithmar u. a. 1999, S. 160): Sie entstehen auf der Seite der LehrerInnen beispielweise durch ihre mangelnden Kooperationserfahrungen in der Schule, das sehr offen strukturierte und für sie diffus erscheinende Arbeitsfeld der SchulsozialarbeiterInnen, die unzureichenden Informationen über die Jugendhilfe, die zeitlich genau festgelegten Pflichtstunden, überhöhte Erwartungen an die "Krisenfeuerwehr" und den "Reparaturbetrieb" Schulsozialarbeit und die von den SchulsozialarbeiterInnen übernommene Anwaltfunktion für die SchülerInnen. Die Anwesenheit von SozialarbeiterInnen am Ort der Schule wird von einigen LehrerInnen zudem als eine implizite Kritik an ihrem Berufsstand und als Konkurrenzsituation aufgefaßt, weil ihnen offensichtlich nicht mehr zugetraut wird, die Interessen, Bedürfnisse und Problemlagen ihrer SchülerInnen ausreichend zu berücksichtigen und auf innerschulische Prozesse und das Verhalten der Schüler angemessen zu reagieren. Auf der Seite der SozialarbeiterInnen lassen sich ebenfalls Kooperationsbarrieren nachweisen. So wird eine gleichberechtigte Kooperation bereits dadurch erschwert, daß SchulsozialarbeiterInnen auf einem eigentlich für den Lehrerberuf vorgesehenen und für sie unbekanntem Terrain agieren, im Gegensatz zu den Lehrern auf die Kooperation in der Schule angewiesen sind, auf wesentlich ältere und erfahrenere LehrerInnen treffen, häufig über zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisse und zum Teil sogar ABM beschäftigt sind und ein niedrigeres Prestige und geringeren Verdienst haben. Darüber hinaus ist bei SchulsozialarbeiterInnen eine zum Teil massive sozialpädagogische Schulkritik spürbar, die sich in einer vermeintlich besseren "Pädagogik" gegenüber den LehrerInnen äußert und ein Aufeinander-Zugehen und gemeinsame Aktivitäten erschwert (vgl. Aden-Grossmann 1995). Zudem werden mitunter bei der Kooperation zwischen LehrerInnen und SchulsozialarbeiterInnen frühere, negative Schulerfahrungen und Ängste der SchulsozialarbeiterInnen aktualisiert und als versteckte "Störfrequenzen" in die Kooperation eingebracht (Dithmar u. a. 1999, S. 160). Die eigenen Schulerfahrungen wirken vor allem dann als Barrieren, wenn deshalb Interaktionsprozesse von den SchulsozialarbeiterInnen vermieden werden, sie sich aus solchen Prozessen zurückziehen oder sie eine vermeintliche Überlegenheit gegenüber den LehrerInnen demonstrieren.

Die Kooperation zwischen LehrerInnen und SchulsozialarbeiterInnen wird - so ein vorläufiges Fazit - durch institutionelle bzw. strukturelle Barrieren auf beiden Seiten erschwert. Die Barrieren sind um so größer, je weniger die beiden Berufsgruppen am Ort der Schule kommunizieren und je weniger direkte Kooperationserfahrungen mit der jeweils anderen Seite bestehen. Schulsozialarbeit läßt sich im System Schule nicht als Konkurrenzbeziehung aufrechterhalten. Erforderlich ist eine Kooperation der Schulsozialarbeiter und LehrerInnen, ohne daß sich die SchulsozialarbeiterInnen dabei vom System Schule und den LehrerInnen vereinnahmen lassen. Eine Kooperation hat vor diesem Hintergrund nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie gewollt ist und die unterschiedlichen Herangehensweisen, die zahlreichen Barrieren und die Vorurteile bewußt reflektiert und thematisiert werden. Hierzu bedarf es intensiver Kommunikations- und Verständigungsprozesse zwischen den Kooperationspartnern (vgl. zum folgenden Olk/Bathke/Hartnuß 2000 und Olk/Bathke/Speck 2000).

Bei der Initiierung entsprechender Konzeptionen zur Schulsozialarbeit auf der Ebene der Einzelschule sollte daher darauf geachtet werden, daß zunächst der Kooperationsbedarf und -nutzen sowohl von der Jugendhilfe als auch der Schule auf der Basis einer Situationsanalyse begründet wird, die Kooperationskonzeption durch den Träger und die Einzelschule unter Beachtung der Schulgeschichte und der Schulbedingungen gemeinsam erarbeitet wird, in der Konzeption die konkreten Kooperationspartner und -strukturen in und im Umfeld der Schule benannt werden und schließlich ein Kooperationsvertrag zwischen der Schule, dem Schulamt, dem freien Träger und öffentlichen Träger unterzeichnet wird. Zur Förderung der innerschulischen Kooperation zwischen SchulsozialarbeiterInnen und LehrerInnen bietet sich außerdem die Gründung einer schulinternen Projektgruppe "Schulsozialarbeit" an. In dieser Projektgruppe, in der z. B. SchulsozialarbeiterInnen, LehrerInnen, SchulleiterIn und freier Träger Mitglied sind, könnten gemeinsame Arbeitsvorhaben geplant und spezifische Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Verfahrensabläufe in der Schule besprochen werden.

Hilfreich für die Kooperation der Schule mit der Jugendhilfe wäre zudem ein in den Schulen bekannter Ansprechpartners im örtlichen Jugendamt, der für alle regionalen Angebote und Leistungen schulbezogener Hilfen verantwortlich ist. Dies würde zum einen interessierten Lehrern, SchulleiterInnen und Eltern den Zugang zum Jugendamt erleichtern und zum anderen den komplexen Anforderungen gerecht werden. Die institutionell bzw. strukturell bedingte Spannung zwischen den LehrerInnen einerseits und den Sozialpädagoginnen andererseits sowie die veränderten Sozialisationsbedingungen der Kinder und Jugendlichen sprechen darüber hinaus für die Notwendigkeit gemeinsamer Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beider Berufsgruppen. Das Kennenlernen der beruflichen Sichtweisen, Identitäten und Handlungssituationen der jeweils anderen Profession kann die Grundlage für eine Anerkennung der jeweils anderen Institution schaffen und erleichtert letztlich die Umsetzung von Kooperationsmöglichkeiten. Eine gegenseitige Öffnung der Fortbildungsangebote wäre dahingehend ein erster Schritt.

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