Strukturen zur Schulsozialarbeit in ausgewählten Bundesländern
Im Bereich der Jugendhilfe verfügt der Bund über die Gesetzgebungskompetenz. Daher sind die rechtlichen Grundlagen für die Schulsozialarbeit - als eine Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule
- vor allem im Sozialgesetzbuch VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz (kurz: SGB VIII/KJHG) zu finden. Die wichtigsten rechtlichen Regelungen zur Schulsozialarbeit befinden sich dort in den Paragraphen
1, 13, 11 und 81. Darüber hinaus sind für die Schulsozialarbeit jedoch auch die Regelungen der Kreise und kreisfreien Städte sowie die Schulgesetze, die Programme, die Richtlinien und Erlasse der
Länder zur Schulsozialarbeit von Bedeutung. So fördern sowohl die Kommunen als auch die Länder die Schulsozialarbeit.
Nachfolgend wird anhand von ausgewählten Bundesländern in einer Überblickdarstellung auf a) die Entwicklung, der Schulsozialarbeit, b) das Verständnis von Schulsozialarbeit, c) die vorliegenden
Statistiken, d) die rechtlichen Regelungen und Fördergrundsätze sowie e) relevante Studien und Veröffentlichungen zur Schulsozialarbeit auf der Landesebene eingegangen, wobei die kommunalen
Strukturen aufgrund der ungünstigen Datenlage und Heterogenität an dieser Stelle vernachlässigt werden müssen.
1. Baden-Württemberg
a) Entwicklung der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg
Im Land Baden-Württemberg gibt es bereits langjährige Erfahrungen mit Schulsozialarbeit, u.a. im Rahmen von Modellprojekten und eines Landesprogramms. Einen guten Überblick bietet eine Broschüre des
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (2012):
Zu berücksichtigen ist, dass in in Baden-Württemberg oftmals der Begriff "Jugendsozialarbeit an Schulen" für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit genutzt wird. Der aktuelle Stand der
Schulsozialarbeit ist sehr auf den Internetseiten des Kommunalverbandes Jugend und Soziales - Landesjugendamt dargestellt: http://www.kvjs.de
Im Kontext des Bildungs- und Teilhabepakates wurden vom Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Jahr 2012 beispielsweise "Grundsätze zur Förderung der
Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen" herausgegeben. Die Förderungsgrundsätze gelten bis zum 31. Dezember 2014:
b) Verständnis von Jugendsozialarbeit an Schulen in Baden-Württemberg
"Unter Jugendsozialarbeit an Schulen (im nachfolgenden auch Schulsozialarbeit genannt) ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und
Schüler im Zusammenwirken mit der Schule zu verstehen. Die Schulsozialarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive
Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Schulsozialarbeit ist ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule. Mit dem differenzierten Instrumentarium der Schulsozialarbeit, die auch Eltern
erreicht und einbindet, können soziale Benachteiligungen ausgeglichen und individuelle Problemlagen besser bewältigt werden. Schulsozialarbeit trägt so zur Stabilisierung des Schulerfolgs, zur
Eingliederung in die Arbeitswelt und zur gesellschaftlichen Integration bei. Die Schulsozialarbeit muss an der Schule verortet sein. Mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule muss eine
Kooperation erfolgen."
(Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2012, S. 1)
c) Statistiken zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Baden-Württemberg
Eine Statistik zur Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen in den Stadtkreisen und Landkreisen weist für das Jahr 2010 eine Zahl von 652 Vollkraftstellen (Vollzeitäquivalenten) und für das
Jahr 2011 eine Zahl von 707 (Vollzeitäquivalenten) in der Schulsozialarbeit aus (vgl. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS-Landesjugendamt 2011)
Tab.: Personelle Ressourcen in der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen
in Baden-Württemberg am 31.12.2010 (Erhebung bei den Jugendämtern)
Regierungsbezirk |
Stellen |
Anteil an allen |
---|---|---|
Grundschule |
91,14 |
13,98 % |
Hauptschule Werkrealschule |
398,86 |
61,17 % |
Realschule |
69,77 |
10,70 % |
Gymnasium |
33,47 |
5,13 % |
Förderschulen |
58,78 |
9,01 % |
Gesamt |
652,00 |
100,00 % |
VK * öffentl. Träger |
341,82 |
53,85 % |
VK * Freie Träger |
292,96 |
46,15 % |
VK * Insgesamt |
652,00 |
100,00 % |
Eckwert ** |
0,49 |
Quelle: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS-Landesjugendamt 2011
* Die Erhebung der Stellen bei den Jugendämtern erfolgte in Vollkraftstellen (Vollzeitäquivalente)
** Eckwert: Vollkraftstelle je 1000 der 6- bis unter 18-Jährigen
Zwischen 2010 und 2011 lässt sich für das Land Baden-Württemberg nochmals ein deutlicher Ausbau der Schulsozialarbeit feststellen (vgl. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS-Landesjugendamt 2013):
Tab.: Entwicklung der Personellen Ressourcen in der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg zwischen 2010 und 2011 (Erhebung bei Jugendämtern)
Allgemeinbildende Schulen |
31.12.2011 |
31.12.2010 |
Grundschule |
97 (14 %) |
91 (14 %) |
Hauptschule / Werkrealschule |
422 (60 %) |
399 (61 %) |
Realschule |
86 (12 %) |
70 (11 %) |
Gymnasium |
43 (6 %) |
33 (5 %) |
Förderschule |
59 (8 %) |
59 (9 %) |
Insg. |
707 |
652 |
Quelle: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS-Landesjugendamt 2013
d) Regelungen, Fachempfehlungen und Förderungsgrundsätze in Baden-Württemberg
Vom Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg wurden im Jahr 2012 "Grundsätze zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen" herausgegeben.
Die Förderungsgrundsätze gelten bis zum 31. Dezember 2014
e) Studien und Veröffentlichungen in Baden-Württemberg
Ahmed, Sarina/Gutbrod, Heiner/Bolay, Eberhard 2010: Schulsozialarbeit an Hauptschulen in Baden-Württemberg. In: Speck, Karsten/Olk, Thomas (Hrsg.): Forschung zur Schulsozialarbeit. Stand und
Perspektiven, Weinheim und München: Juventa-Verlag, S. 21-35.
Bolay, Eberhard u.a. 1999: Unterstützen. Vernetzen. Gestalten. Eine Fallstudie zur Schulsozialarbeit, herausgegeben vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern. Stuttgart
Bolay, Eberhard/Flad, Carola/Gutbrod, Heiner 2003: Sozialraumverankerte Schulsozialarbeit, herausgegeben vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern. Stuttgart
Bolay, Eberhard/Flad, C./Gutbrod, Heiner 2004: Jugendsozialarbeit an Hauptschulen und im Berufsvorbereitungsjahr in Baden-Württemberg, herausgegeben vom Sozialministerium Baden-Württemberg.
Tübingen/Stuttgart:
2. Bayern
a) Entwicklung der Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern
Die Schulsozialarbeit als engste Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule wird im Freistaat Bayern seit mehreren Jahren systematisch ausgebaut, und zwar unter der Bezeichnung
„Jugendsozialarbeit an Schulen“ und in Trägerschaft der Jugendhilfe. Von der Landesseite wurde im Jahr 2002 ein Regelförderprogramm zur Jugendsozialarbeit an Schulen (im Folgenden JaS) beschlossen.
Anvisiert war, bis 2012 insgesamt 350 sozialpädagogische JaS-Fachkräfte der Jugendhilfe an 500 Schulen zu fördern. Dieses Ziel wurde bereits 2009 erreicht: Vor diesem Hintergrund beschloss der
Bayerische Ministerrat im 2009, die Jugendsozialarbeit auf 1000 Stellen auszuweiten (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2012). Der Freistaat hat
zugesichert, nach Auslauf der Mittel für Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepaketes alle mit diesen Bundesmitteln neu geschaffenen richtlinienkonformen JaS-Stellen in seine
Förderung mit dem unveränderten Fördersatz von 16.360 Euro (Vollzeitäquivalent) zu übernehmen. (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2012).
Einen guten Überblick bietet die Internetpräsenz des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Jugendsozialarbeit an Schulen: http://www.zukunftsministerium.bayern.de
b) Verständnis von Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern
Das Verständnis der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) geht aus der aktuellen Richtlinie zur „Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen“ des Bayerisches Staatsministeriums für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen aus dem Jahr 2012 hervor:
„[…] Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule unter Federführung des Jugendamtes. Sie richtet sich an junge Menschen mit sozialen und
erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von Benachteiligungen bzw. zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ziel ist es, deren
Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Schule ist ein geeigneter Ort, an dem die Jugendhilfe mit ihrem Leistungsspektrum frühzeitig und
nachhaltig auf die Entwicklung des Individuums altersspezifisch einwirken und auch Eltern rechtzeitig erreichen kann. Durch den Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal direkt an der Schule wird
ein Jugendhilfeangebot mit niederschwelligem Zugang geschaffen.
[…] JaS richtet sich an junge Menschen, die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme, Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und
Gewaltbereitschaft auffallen, deren soziale und berufliche Integration aufgrund von individuellen und/oder sozialen Schwierigkeiten sowie aufgrund eines Migrationshintergrundes erschwert ist. JaS
richtet sich nicht an die gesamte Schülerschaft.
[…] Junge Menschen werden bei Bedarf beraten (Einzelfallhilfe), um Lebensbewältigungsstrategien für den Alltag, Schule, Ausbildung und Beruf zu entwickeln. Der Erwerb von sozialen Kompetenzen und
Arbeitstugenden sowie die Befähigung zur Konfliktbewältigung sollen mit Methoden der sozialen Gruppenarbeit sowie durch Angebote von Trainingskursen ermöglicht werden. Die soziale Integration des/der
Einzelnen wird gezielt durch Kontakte im Gemeinwesen angebahnt und unterstützt.
Jungen Menschen sollen weitest gehende Entwicklungschancen eröffnet werden. Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte werden bei Bedarf beraten mit dem Ziel der Lösung von Problemsituationen in der
Familie und/oder im sozialen Umfeld. Sie sollen zur Zusammenarbeit mit der Schule motiviert werden. Dabei sollen ihnen die Entwicklungschancen ihrer Kinder und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt
werden. Die Fachkraft der JaS kann dies zum Beispiel durch die Beteiligung an und Durchführung von Themenabenden zu Erziehungsfragen unterstützen. Bei gravierenden familiären oder erzieherischen
Problemen kann unter Steuerungsverantwortung des Jugendamts auch die Vermittlung weiterer Leistungen der Jugendhilfe angezeigt sein. Die JaS ist insbesondere mit den Sozialen Diensten des Jugendamts
strukturell eng zu verzahnen sowie mit den Erziehungsberatungsstellen, den schulischen Beratungsdiensten, den Suchtberatungsstellen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Agentur für Arbeit, den
Kindertageseinrichtungen sowie der offenen und verbandlichen Jugendarbeit zu vernetzen. Die Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz ist auf- und auszubauen.
(vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2012).
c) Statistik zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern
Eine Statistik zur Jugendsozialarbeit an Schulen weist für das Jahr 2011 eine Zahl von 450 Vollkraftstellen an 635 Einsatzorten in dem Arbeitsfeld aus.
Tab.: Einsatzorte und Stellen der Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern in 2011 (1. Juli 2011)
Regierungsbezirk |
JaS-Einsatzorte |
Stellen |
---|---|---|
Oberbayern |
145 |
101 |
Niederbayern |
86 |
55 |
Oberpfalz |
68 |
55,5 |
Oberfranken |
67 |
49,5 |
Mittelfranken |
88 |
69,75 |
Unterfranken |
67 |
43 |
Schwaben |
114 |
76,5 |
Bayern Gesamt |
635 |
450 |
d) Regelungen, Fachempfehlungen und Förderungsgrundsätze in Bayern
Wichtige Regelungen für die Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) in Bayern wurden in den letzten Jahren vom Sozial- bzw. Kultusministerium im Rahmen eines Förderprogramms veröffentlicht.
Nähere Regelungen zum Förderprogramm in Bayern sind über folgende Seite abrufbar: http://www.zukunftsministerium.bayern.de/jugend/sozialarbeit/jas.php
1. Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen 2012 (gültig ab 01.01.2013)
(vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2012: Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS. Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 20.11.2012 Nr. VI 5/6521.05-1/28)
2. Richtlinie zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen 2006:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2006: Richtlinie zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen. Zuletzt geändert am 27.10.2006 Nr. VI
5/7209-2/51/06).
3. Leitfaden zur Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe und Schule nach 3.3 der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS: (Leitfaden zur Erstellung
einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe und Schule nach 3.3 der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS)
4. Durchblick-Papier“ zum besseren Verständnis des Einsatzes sozialpädagogischer Fachkräfte in Schulen 2006: vgl. Durchblick-Papier“ zum besseren Verständnis vom Einsatz sozialpädagogischer
Fachkräfte in oder an der Schule Stand 01.09.2011)
5. Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige gemeinsame Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen 1996:
Bayerische Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst 1996: Richtlinien über die Koordination der
Zusammenarbeit und über regelmäßige gemeinsame Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen. Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Gesundheit und für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13. August 1996 Nr. VI 1/7209 - 2/4/96 und Nr. III/4 - S4305/18 - 8/86 744)
e) Studien und Veröffentlichungen in Bayern
Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultur sowie Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Gesundheit 2000: Gemeinsam geht's besser. Zusammenarbeit
von Schule und Jugendhilfe. Hinweise für die Praxis. München
Renges, Annemarie/Lerch-Wolfrum, Gabriela 2004: Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern. Aufgaben, Strukturen und Kooperationsfelder.
3. Berlin
a) Entwicklung der Schulsozialarbeit in Berlin
Das Land Berlin verfügt bereits über langjährige Erfahrungen in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule, u.a. durch Schulstationen an Grundschulen und SozialpädagogInnen in Gesamtschulen (vgl.
Streblow 2005; Balluseck 2003 und 2004; Nevermann 1997). In den letzten Jahren hat das Land die Kooperation von Jugendhilfe und Schule auf der bezirklichen und landesweiten Ebene konzeptionell neu
ausgerichtet und die Schulsozialarbeit unter der Bezeichnung Jugendsozialarbeit an Schulen systematisch ausgebaut. Im Jahr 2006 wurde ein ESF-Programm zur Jugendsozialarbeit an Berliner Hauptschulen
(seit 2010/11 an den Integrierten Sekundarschulen) und im Jahr 2007 eine ESF-Programm zur Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf initiiert. Mit Haushaltsmitteln
wurde das Landesprogramm im Jahr 2009 auf Grundschulen und berufliche Schulen ausgeweitet. Inzwischen findet Jugendsozialarbeit an Schulen in Berlin auch an Gymnasien statt. (vgl. SPI 2012). Einen
guten Überblick zum Berliner Landesprogramm bietet die Internetpräsenz der Programmagentur SPI: http://www.spi-programmagentur.de
b) Verständnis von Jugendsozialarbeit an Schulen in Berlin
Die Ziele des Programms Jugendsozialarbeit an Schulen in Berlin - und damit das Verständnis von Jugendsozialarbeit an Schulen (im Sinne der Schulsozialarbeit) - werden auf der Internetpräsenz der
Programmagentur SPI folgendermaßen formuliert (http://www.spi-programmagentur.de/index.html):
„Mit dem Programm `Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen` sollen vor allem benachteiligte Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung schulischer Anforderungen unterstützt werden. Ziele sind, die
Lernmotivation zu fördern und das Selbstbewusstsein zu stärken, der Abbau von Schuldistanz und die Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern sowie die Öffnung der Schulen in den Sozialraum.“
(SPI 2013)
Die Programmagentur SPI hebt zudem an anderer Stelle vier fachliche Grundsätze des Programms Jugendsozialarbeit an Schulen hervor (vgl. SPI-Programmagentur 2011, S. 4f.):
„1. Die beteiligten Schulen wählen sich als Kooperationspartner zur Umsetzung des Programms freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
2. Die Zusammenarbeit wird durch einen Kooperationsvertrag verbindlich gestaltet und von der bezirklichen Schulaufsicht und der Jugendverwaltung sowie vom Schulamt befürwortet.
3. Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Trägers arbeiten direkt vor Ort und haben einen eigenen Raum inklusive Ausstattung in der Schule.
4. Sozialpädagogen, Lehrer und an den Grundschulen auch Erzieher qualifizieren sich und ihre Kooperationsbeziehungen als Tandem oder Tridem kontinuierlich durch die begleitende programminterne
Fortbildung.“
c) Statistiken zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Berlin
Eine Statistik zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Berlin wird regelmäßig von der Programmagentur SPI geführt. Die Programmagentur SPI veröffentlicht regelmäßig Bericht über die Entwicklung des
Landesprogramms mit aktuellen Zahlen (SPI 2016). Das Landesprogramm umfasst demnach 260 Stellen, 26 Stellen in der „Sofortmaßnahme Flüchtlinge“ und ca. 26,5 im Bonusprogramm.
An dem Landesprogramm, welches durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft finanziert wird, sind demnach gegenwärtig 249 Berliner Schulen beteiligt, davon 128 Grundschulen, 61 Integrierte Sekundarschulen, 32 Förderzentren, 19 berufliche und zentralverwaltete Schulen sowie 9 Gymnasien (SPI 2016).
Die Grundschulen sind in dem Landesprogramm also sehr stark vertreten (über 50%). Zu den aktuellen Arbeitsschwerpunkten der SozialarbeiterInnen an Grundschulen in Berlin, gehören hinsichtlich der Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler 1. die Stärkung sozialer Kompetenzen und des Selbstvertrauens, 2. die Gewaltprävention und -intervention, 3. die Einbindung der Eltern und die Stärkung der Erziehungskompetenzen, 4. die Förderung kultureller, sportlicher und politischer Interessen, 5. der Abbau von Schuldistanz und die Reintegration in den schulischen Alltag, 6. die Verbesserung der Übergänge sowie 7. die Gesundheitsförderung (SPI 2015). Im Vergleich zu den anderen Schultypen wird in der Schulsozialarbeit an Grundschulen in Berlin der Stärkung sozialer Kompetenzen und des Selbstvertrauens mehr Bedeutung beigemessen. Außerdem ist die Elternarbeit besonders an den Grundschulen (und den Gymnasien) eines der wichtigsten Arbeitsschwerpunkte (vgl. SPI 2016).
d) Regelungen, Fachempfehlungen und Förderungsgrundsätze in Berlin
Aktuelle Regelungen für die Jugendsozialarbeit an Schulen in Berlin werden regelmäßig auf der Internetpräsenz der Programmagentur SPI veröffentlicht: http://www.spi-programmagentur.de
Der Antrag für Jugendsozialarbeit an Schulen umfasst - neben einem Konzept und einer Zielvereinbarung auch eine Kooperationsvereinbarung mit der jeweiligen Schule unter Mitzeichnung der
bezirklichen Schul- und Jugendverwaltung.
e) Studien und Veröffentlichungen in Berlin
Balluseck, H. von 2003: Schulstationen in Berlin. In: Soziale Arbeit, Jg. 52, H. 7, S. 256-263
Balluseck, H. von 2004: Die Beziehung zwischen Sozialpädagogik und Grundschule. Ergebnisse einer Evaluationsstudie in Berliner Schulstationen. In: Soziale Arbeit, Jg. 53, H. 8, S. 290-296
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung/Sozialpädagogisches Fortbildungswerk 2011: Dokumentation Fortbildungsangebot zum ESF-Programm. 1. schulartübergreifende Tandem-/Tridem
Fachtagung zum Programm „Jugendsozialalarbeit an Berliner Schulen “. Kooperation – Lebenswelten – Sozialraum am 29. und 30. September 2010
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung/Sozialpädagogisches Fortbildungswerk 2012: Dokumentation Fortbildungsangebot zum ESF-Programm. 2. schulartübergreifende Tandem-/Tridem
Fachtagung zum Programm „Jugendsozialalarbeit an Berliner Schulen “. Arbeit an wesentlichen Themenfeldern am 14. November 2011
Kath, B. 1973: Vom Elend der Sozialpädagogik in der Schule, In: betrifft: erziehung, 6. Jg., H. 9, S.-70-71.
Nevermann, C. 1997: Schulstationen. Unterstützende Pädagogik im sozialen Lernfeld, eine Publikation der
TANDEM gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, Basdorf bei Berlin
Pudelko, Thomas 2010: Schulstationen in Berlin. In: Speck, Karsten/Olk, Thomas (Hrsg.): Forschung zur Schulsozialarbeit. Stand und Perspektiven, Weinheim und München: Juventa-Verlag, S. 37-48
SPI-Programmagentur 2011: Programmüberblick und Bilanz. Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin 2011: Bildung für Berlin. Chancen für alle. 5 Jahre Jugendsozialarbeit an
Berliner Schulen. 9/2011, S. 4-7
Streblow, C. 2005: Schulsozialarbeit und Lebenswelten Jugendlicher. Ein Beitrag zur rekonstruktiv-lebensweltorientierten Evaluationsforschung. Opladen
4. Brandenburg
a) Entwicklung der Sozialarbeit an Schulen in Brandenburg
Das Land Brandenburg fördert die Schulsozialarbeit seit Mitte der 1990er Jahren kontinuierlich unter der Bezeichnung „Sozialarbeit an Schulen“ im Rahmen eines Personalkostenförderprogramms (vgl.
Korus o.J.; Kantak 2002; Riedt 2006, Riedt 2012). Dies hat zu – ungeachtet des gravierenden, demographischen Wandels und der Strukturänderungen in Schule und Jugendhilfe – zu einer vergleichsweise
stabilen Landschaft der Schulsozialarbeit geführt. Darüber hinaus finanzieren die Kreise und kreisfreien Städte die Schulsozialarbeit. Einen ersten Überblick über die Entwicklung des
Personalkostenprogramms zur Förderung von Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Land Brandenburg bietet die Internetpräsenz des Landesjugendamtes: http://www.lja.brandenburg.de
Einen kompakten Überblick über die Sozialarbeit an Schulen im Land Brandenburg bietet die Landeskooperationsstelle Schule-Jugendhilfe, die die Entwicklung der Sozialarbeit an Schulen im Land
Brandenburg maßgeblich begleitet: http://www.kobranet.de
b) Verständnis von Jugendsozialarbeit an Schulen in Brandenburg
Unter Sozialarbeit an Schulen versteht der Landesjugendhilfeausschuss in seinen Empfehlungen zur Sozialarbeit an Schulen (2012, S. 1) „eine Leistung der Jugendhilfe [..], die von sozialpädagogischen
Fachkräften hauptberuflich am Ort Schule erbracht wird, ihren Auftrag aber nicht von der Schule und ihren Bedürfnissen, sondern von den Kindern und Jugendlichen und ihrem sozialpädagogischen
Unterstützungsbedarf her definiert. Sozialarbeit an Schulen wird nicht zum Bestandteil schulischen Handelns. Sie findet in Kooperation mit den Lehrkräften statt, hat aber ihren eigenen Auftrag. Sie
unterstützt Schülerinnen und Schüler, ordnet ihren Auftrag aber nicht der Wissensvermittlung unter. Jugendhilfe und Schulen haben dabei ein unterschiedliches Selbst- und Rollenverständnis und
bedienen sich fachlich unterschiedlicher Methoden und didaktischer Konzepte.“
c) Statistiken zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Brandenburg
Eine Statistik zur Sozialarbeit an Schulen wird im Land Brandenburg regelmäßig veröffentlicht. Der aktuellen Statistik der Landesregierung zufolge gab es im Jahr 2011 insgesamt etwa 169
(Vollzeit-)Stellen für Sozialarbeit in Schulen im Land Brandenburg, die über das Personalkostenförderprogramm finanziert wurden (vgl. Landesregierung Brandenburg 2012, S. 2).
Tab.: Stellen für Sozialarbeit in Schulen im Land Brandenburg aus dem Personalkostenförderprogramm (VZE, Landesregierung Brandenburg 2012, S. 2)
Landkreis/kreisfreie Stadt |
VZE |
Brandenburg/Havel |
6,1 |
Cottbus |
12,3 |
Frankfurt (Oder) |
4,0 |
Potsdam |
10,0 |
Barnim |
2,5 |
Dahme-Spreewald |
6,9 |
Elbe-Elster |
12,1 |
Havelland |
7,0 |
Märkisch-Oderland |
14,0 |
Oberhavel |
19,5 |
Oberspreewald-Lausitz |
8,3 |
Oder-Spree |
12,6 |
Ostprignitz-Ruppin |
8,3 |
Potsdam-Mittelmark |
10,4 |
Prignitz |
8,4 |
Spree-Neiße |
6,0 |
Teltow-Fläming |
10,3 |
Uckermark |
10,0 |
Insgesamt: |
168,7 |
d) Regelungen, Fachempfehlungen und Förderungsgrundsätze in Brandenburg
Die Sozialarbeit in Schulen wird auf der Landesebene über ein Personalkostenförderprogramm finanziert. Bis 2005 galt dafür eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Brandenburg (Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 13. August 2002):
Der Landesjugendhilfeausschuss hat im August 2012 "Empfehlungen zur fachlichen Weiterentwicklung" der Sozialarbeit an Schulen veröffentlicht.
e) Studien und Veröffentlichungen in Brandenburg
Kantak, Katrin 2002: Schulsozialarbeit: Sozialarbeit am Ort Schule. herausgegeben von der Landeskooperationsstelle Schule-Jugendhilfe Brandenburg. Berlin.
Korus – Beratung in Brandenburg BIUF e.V. (Korus) o.J. Sozialarbeit an Schulen im Land Brandenburg, Ergebnisse der landesweiten schriftlichen Befragung 1999, im Auftrag des Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport (MBJS), Potsdam
Riedt, Roman/kobra.net - Serviceagentur Ganztägig (2006): Schulsozialarbeit an den Ganztagsschulen der Sekundarstufe I in Brandenburg. Auswertung einer schriftlichen Befragung von
SchulsozialarbeiterInnen an den Ganztagsschulen der Sek. I in Brandenburg zu deren Mitwirkung im Rahmen der schulischen Ganztagsangebote, Potsdam
Riedt, Roman/Landeskooperationsstelle Schule-Jugendhilfe 2012: Sozialarbeit an Grundschulen im Land Brandenburg. Positionsbestimmung und Auswertung einer landesweiten Befragung. Potsdam
Riedt, Roman (2010): Schulsozialarbeit an Ganztagsschulen in Brandenburg. In: Speck, Karsten/Olk, Thomas (Hrsg.): Forschung zur Schulsozialarbeit. Stand und Perspektiven, Weinheim und München:
Juventa-Verlag, S. 77-88.
Bundesweite Informations- und Vernetzungsseite zur Schulsozialarbeit in Deutschland 2017