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Definition von Schulsozialarbeit

 

Die Definitionen von Schulsozialarbeit haben sich in Deutschland im historischen Verlauf sukzessive verändert und konkretisiert, ohne dass von einer Definition von Schulsozialarbeit gesprochen werden kann. Stand in den 1970er Jahren die Förderung der Bildungsreform und in den 1980er Jahren die Kooperation von Jugendhilfe und Schule allgemein im Fokus des Verständnisses, wird heute unter Schulsozialarbeit – vereinfacht formuliert – die engste Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule verstanden, bei der sozialpädagogische Fachkräfte ganztägig und kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften zusammenarbeiten. Im Folgenden soll zunächst die Herkunft des Begriffes Schulsozialarbeit kurz erläutert, dann der Begriff Schulsozialarbeit begründet, Mindestmerkmale von Schulsozialarbeit definiert sowie unterschiedliche Definitionen zur Schulsozialarbeit dargestellt werden.

1. Herkunft des Begriffes Schulsozialarbeit

Der Begriff Schulsozialarbeit wurde 1996 von Maas 1966 – gestützt auf amerikanische Erfahrungen – in einem Beitrag zum Stichwort „Einzelfallhilfe“ für ein Handbuch zu den Grundbegriffen und Methoden der Sozialarbeit eingeführt. Abels griff den Begriff „Schulsozialarbeit“ dann einige Jahre später (1971) in einem Beitrag zum Thema „Schulsozialarbeit. Ein Beitrag zum Ausgleich von Sozialisationsdefiziten“ auf und trug so zu seiner Verbreitung in Deutschland bei.

2. Plädoyer für den Begriff Schulsozialarbeit

Der Begriff Schulsozialarbeit ist im deutschsprachigen Raum der gebräuchlichste Begriff. Dessen ungeachtet gibt es aus unterschiedlichen Beweggründen heraus eine Vielzahl weiterer Begriffe, z.B.:
  • „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (Bundesland Berlin; Bundesland Bayern)
  • „Schoolworker“ (Bundesland Saarland)
  • „Schul Soziale Arbeit“ (Witteriede 2003)
  • „schulalltagsorientierte Sozialpädagogik“ (Maykus 2001)
  • „schulbezogene Jugendhilfe“ (Prüß u. a. 2001)
  • „schulbezogene Jugendsozialarbeit“ (BAG JAW 1996; BAG KJS 2002; BMFSFJ 2005, 407)
  • „Schul-Soziale Arbeit“ (Schilling 2004)
  • „Sozialpädagogisches Handeln in der Schule (Braun/Wetzel 2000)
  • „Sozialarbeit an Schulen“ (Bundesland Brandenburg; Spies/Pötter 2011)
  • „Sozialarbeit in Schulen“ (Bundesland Hessen)
  • „Sozialarbeit in der Schule“ (Glanzer 1993; Seithe u. a. in THMSG 1998)
  • „sozialpädagogisches Handeln in der Schule“ (Braun/Wetzel 2000)
Für die Verwendung des Begriffes Schulsozialarbeit sprechen eine Vielzahl von Gründen, und zwar: a) die internationale Anschlussfähigkeit an den Begriff „School Social Work“, b) die historische Entwicklung und Ausdifferenzierung des Begriffes Schulsozialarbeit, c) die weite Bekanntheit und Verbreitung des Begriffs Schulsozialarbeit, d) die Bündelung von eher präventiven und eher intervenierenden Angeboten in dem Arbeitsfeld (z.B. nicht nur Jugendsozialarbeit), e) die Eingrenzung des Arbeitsfeldes auf ein spezifisches Angebot der Jugendhilfe (z.B. nicht alle Angebote der Sozialen Arbeit in Schulen), f) die Verdeutlichung der gemeinsamen Finanzierungsverantwortung von Schule und Sozialer Arbeit, g) die begriffliche Übereinstimmung zwischen dem Arbeitsfeld („Schulsozialarbeit“) und dem Personal („SchulsozialarbeiterInnen“). Vor diesem Hintergrund wird hier für die Verwendung des Begriffes Schulsozialarbeit plädiert.

3. Mindestmerkmale von Schulsozialarbeit

Trotz der häufigen Verwendung des Begriffes Schulsozialarbeit werden damit zum Teil unterschiedliche Aufträge, Rechtsgrundlagen, Träger, Ziele, Zielgruppen und Methoden verknüpft. In den 2000er Jahren zeichnen sich die Definitionen allerdings durch eine Profilschärfung des Begriffes Schulsozialarbeit aus. Es gibt einen weitgehenden Konsens darüber, dass Schulsozialarbeit über bestimmte Mindestmerkmale verfügt (vgl. Speck 2006 und 2009).

Anhand der Definitionen lässt sich festhalten, dass (ausgebildete) SozialpädagogInnen über einen längeren Zeitraum an einem wichtigen Lebensort von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden soll. Dadurch soll die institutionelle Trennung von Jugendhilfe und Schule verringert und sozialpädagogische Kompetenzen im Interesse der Schüler, Eltern und Lehrer eingebracht werden. Dabei sollen sowohl Lehrer als auch Schulsozialarbeiter ihren eigenen, professionsspezifischen Blickwinkel und die hieraus resultierenden Zielsetzungen, Vorgehensweisen und Kompetenzen in die Schule einbringen. Eine gelingende Kooperation im Rahmen der Schulsozialarbeit ermöglicht es, dass beide Instanzen bzw. Berufsgruppen sich im Hinblick auf das übergreifende gemeinsame Gesamtziel - nämlich die Verbesserung der Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen - wechselseitig ergänzen. Dies können aber nur Formen der "gleichberechtigten Zusammenarbeit" sein, in denen sowohl die Lehrerinnen und Lehrer ihre beruflichen Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen können als auch die SozialpädagogInnen die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit in der Schule nach eigenen - eben sozialpädagogischen - Kriterien, Arbeitsansätzen und Methoden zu gestalten. Ertragreiche Kooperationsmodelle von Jugendhilfe und Schule sind also möglichst so auszugestalten, dass sie die "Partnerschaftsfähigkeit" beider Instanzen bzw. Berufsgruppen herstellen bzw. ermöglichen.

Die Definitionen gehen in der Regel davon aus, das der besondere Ansatz von Schulsozialarbeit darin besteht, Arbeitsansätze, Handlungsformen und Zielbestimmungen der Jugendhilfe am Ort und im Umfeld des Ortes der Schule zu realisieren. Schulsozialarbeit geht damit - zumindest konzeptionell - über den Regelauftrag und die Regelaufgaben von Schule bzw. Lehrerhandeln im eigentlichen Sinne hinausgeht. Durch Schulsozialarbeit wird also ein neues und zusätzliches Element von Zielsetzungen, Aktivitäten, Methoden, Herangehensweisen etc. in die Schule eingeführt, das auch bei einem weiterentwickelten Verständnis von Schule, Lehrerhandeln und Schulleben nicht durch die Regelinstitution Schule und die in der Schule handelnde zentrale Profession der Lehrer im Regelvollzug ihres Berufsauftrages allein realisiert werden (kann). Insofern stellt Schulsozialarbeit eine zusätzliche pädagogische Ressource für die Institution Schule dar.

Schulsozialarbeit nimmt gemäß den Definitionen eine wichtige Vermittlungs- und Scharnierfunktion zwischen Schule und Gemeinwesen wahr. Zum einen stellt sie eine Vermittlung zwischen der pädagogischen Institution Schule und dem örtlichen System der Jugendhilfe (örtliches Jugendamt, freie Träger etc.) her. Zum anderen entwickelt bzw. befördert sie Beziehungen zu Institutionen wie Vereinen und Verbänden, Betrieben, Kirchen, Arbeitsamt etc. im Umfeld der Schule. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen trägt die Schulsozialarbeit also zu einer Vernetzung bestehender Angebote und Dienste bei. Schulsozialarbeit wird dabei zu einer Agentur neuer Formen der Kooperation und Vernetzung im sozialräumlichen Umfeld der Schule.

Fasst man die unterschiedlichen Definitionen zusammen, lassen sich sieben Mindestmerkmale von Schulsozialarbeit definieren, die für alle Projekte der Schulsozialarbeit gelten: In der Schulsozialarbeit...
  • findet die formalisierte und engste Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule bzw. von sozialpädagogischen Fachkräften und Lehrkräften statt (konzeptioneller Rahmen)
  • werden eigenständig und auf einer professionellen Basis sozialpädagogische Grundsätze, Ziele, Methoden und Kompetenzen in die Institution Schule eingebracht (sozialpädagogische Verortung)
  • werden grundständig qualifizierte, sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt, die ganztägig und kontinuierlich in der Schule präsent sind, d.h. es gibt eine Zuständigkeit für max. eine Schule (Profession und Arbeitsort)
  • werden die Angebote auf alle Kinder und Jugendlichen, besonders aber auf Bildungsbenachteiligte sowie die Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte Sekundärzielgruppe ausgerichtet (Primär- und Sekundärzielgruppe)
  • wird 1. die Förderung der schulischen, personalen, sozialen und beruf­lich­en Entwicklung und Lebensbewältigung der SchülerInnen, 2. die Verringerung von Problem­lagen, Belastungen und Benachteiligungen der SchülerInnen, 3. die Beratung von Erziehungs­berechtigten und Lehrkräften und 4. die Förderung einer schülerfreundlichen Umwelt anvisiert (Ziele)
  • wird eine breite Palette an präventiven und intervenierenden Angeboten vorgehalten und die Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit am Ort Schule miteinander verknüpft (Leistungen und Methoden)
  • wird mit Kinder und Jugendlichen, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften sowie Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den und im Umfeld der Schulen kooperiert (Vernetzung)

4. Definitionen von Schulsozialarbeit

Im Folgenden werden einige Definitionen zur Schulsozialarbeit in zeitlicher Abfolge überblicksartig vorgestellt. Begonnen wird mit einer Definition des International Network for School Social Work.

International gebräuchliche Definition zur Schulsozialarbeit

Eine international gebräuchliche Definition zur Schulsozialarbeit kommt vom International Network for School Social Work (http://internationalnetwork-schoolsocialwork.htmlplanet.com; Januar 2013): „School social workers are social workers especially trained to work with children in schools.

School social workers help students with:
• School problems
• Family problems
• Community problems

School social workers work with
• Children and teens
• Parents
• Teachers and other school staffs

School social workers
• Help students academically and socially
• Act a liaison between home and school
• Make referalls to community agencies
• Help in a crisis
• Provide prevention programs“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2011

Speck (2011, 2): „Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schüler-freundlichen Umwelt beizutragen.“

Spies/Pötter (2011, 14): „Zumeist steht bzw. stand hinter dem jeweiligen Begriff letztlich der Gedanke, ein auf Kinder und Jugendliche in der Schule bezogenes, aber nicht auf Schule begrenztes, von Jugendhilfe allein oder gemeinsam mit Schule verantwortetes Tätigkeitsfeld sozialer Arbeit zu markieren, dass sowohl einen Teilbereich von Jugendhilfe als auch mehrere ihrer Angebotsformen am Ort der Schule bereithält und sich dabei auf eigenständige sozialpädagogische Handlungskompetenz stützt.“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2010

AvenirSozial/SchulsozialarbeiterInnen-Verband (SSAV) der Schweiz (2010, S. 1f.) „Die Schulsozialarbeit ist ein Berufsfeld der Sozialen Arbeit und nutzt deren Methoden und Grundsätze. Sie arbeitet mit Fachleuten trans- und interdisziplinär zusammen. Die Theorie und Praxis der Schulsozialarbeit orientieren sich an der Sozialen Arbeit als Handlungswissenschaft. Die Schulsozialarbeit ist eine gleichberechtigte Partnerin gegenüber der Schule, welche als eigenständige Fachstelle mit der Schule kooperiert. Schulsozialarbeit ist an allen Schulformen (z. B. Volks-, Berufs-, Privat- oder Kantonsschulen) ein fester Bestandteil der Schule. Die Schulsozialarbeit fördert und unterstützt die Integration der SchülerInnen in die Schule. Die Schulsozialarbeit bietet Unterstützung für eine erfolgreiche Bewältigung des (Schul-)Alltags. Sie trägt dazu bei, sozialen und persönlichen Problemen vorzubeugen, sie zu lindern und zu lösen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2009

Drilling (2009, 95): „Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, das mit der Schule in formalisierter und institutionalisierter Form kooperiert. Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dazu adaptiert Schulsozialarbeit Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf das System Schule.“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2008

Krüger (2008, 161) „Die grundsätzlichen Ziele der Schulsozialarbeit sind die der Jugendhilfe, d.h. Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Darüber hinaus sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte beraten und unterstützt und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Weiter ist es Ziel dazu beizutragen, dass positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien geschaffen werden.“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2006

Spies (2006, 157): „Schulsozialarbeit bzw. schulbezogene Jugendsozialarbeit als sozialpädagogisches Handlungsfeld in schulischem Kontext bietet auf der Grundlage ihrer Methodenvielfalt die notwendige Struktur, vorhandene Hilfesysteme adressatengerecht institutionell zu verankern, notwendige Veränderungsprozesse zu koordinieren, familien- wie auch berufsrelevante Perspektiven in die Lebensgestaltungshilfen einzubinden und Gegenpole zu Risikosozialisationen zu bilden.“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2005

Vögeli-Mantovani (2005, 24): „Schulsozialarbeit ist die organisatorische, kooperative und auf Dauer angelegte Integration einer zusätzlichen, eigenständigen fachlichen Kompetenz und Dienstleistung in die Institution Schule, um die Umsetzung eines umfassend verstandenen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule mit erweiterten, den Problemen und Umständen der Lernenden und Heranwachsenden angepassten Mitteln und Aktivitäten zu unterstützen“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2004

Bönsch (2004, 131) „Sie [die Schulsozialarbeit, K.S.] ist zu definieren als sozialpädagogische Arbeit, die unterrichtsergänzend/-stützend, lernfördernd und sozialintegrativ die Pädagogik des Unterrichts begleitet.“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2003

Bolay u. a. (2003, 9): Wir verstehen unter `Schulsozialarbeit` nicht die ganze Breite an schulbezogenen Kooperationsformen der Jugendhilfe, sondern reservieren diesen Begriff für eine Arbeitsform, die, langfristig vereinbart und mit sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften durchgeführt, direkt in Schulen oder zentral auf Schule bezogen stattfindet (Rademacker 1996: 217).“

Kraimer (2003, 17): Schulsozialarbeit bezeichnet alle Arbeitsansätze, Tätigkeiten und Zusammenhänge, die auf einer professionellen Basis in oder im Umfeld der Schule zur lebensweltnahen Unterstützung in Notlagen oder zur generellen Förderung des sozialen Zusammenlebens realisiert werden. Schulsozialarbeit leitet ihren Auftrag aus der Kinder- und Jugendhilfe ab und ist eine professionelle Leistung, die den Prinzipien der Freiwilligkeit, der Aufforderung zur Selbsttätigkeit und der Lebensweltorientierung mit den Aspekten der Dezentralisierung und Regionalisierung folgt.“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2002

Rademacker (2002, 11): „Ob von Schulsozialarbeit die Rede sein kann oder nicht, entscheidet sich nach diesem aus § 13 SGB VIII abgeleiteten Verständnis vor allem daran, ob ihre Angebote und Leistungen sich vorrangig an sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Kinder und Jugendliche richten, deren Schulerfolgschancen erkennbar und massiv beeinträchtigt sind.“

Seithe (2002, 78): „Die Schulsozialarbeit umfasst den Zusammenhang der sozialpädagogischen Tätigkeiten im Kontext des öffentlichen Schulwesens. Programmatisch, institutionell und rechtlich ein integraler Bestandteil der Jugendhilfe ist sie in besonderem Maße geeignet, Prävention und konkrete Intervention miteinander zu verbinden und zudem der Aufgabenstellung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nachzukommen, sich für bessere Lebensbedingungen ihres Klientels einzusetzen und sich in die bestehenden Lebenswelten, hier die Schule, `einzumischen` (vgl. §1.4 KJHG).“

Schermer/Weber (2002, 44): „Es „wird von zwei konstituierenden Merkmalen des Begriffs Schulsozialarbeit ausgegangen, nämlich einerseits dem inhaltlichen Bezug zur Lebenswelt `Schule` und andererseits der methodisch, fachlichen Grundlegung im Bereich der sozialen Arbeit. Eine sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Ausbildung gehört damit zu den notwendigen Voraussetzungen für eine Tätigkeit in diesem Feld.“

Bettmer u. a. (2002, 14): „Schulsozialarbeit hat als Teil des Jugendhilfesystems eine theoretisch und konzeptionell eigenständige Funktion zwischen Schule und Jugendhilfe […]. Diese Funktion von Schulsozialarbeit sehen wir im Aufbau von Kommunikationsstrukturen in der Schule, die zur gemeinsamen Verständigung über die Realisierung sozialpädagogischer Elemente und dafür notwendigen Organisationszusammenhänge im Schulalltag beitrage. Schulsozialarbeit ist daher als Organisation zu betrachten, die die Differenz von Jugendhilfe und Schule in ein Ergänzungsverhältnis bringt und damit der gemeinsamen Integrationsfunktion eine Basis gibt.“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2001

Ludewig/Paar (2001, 521): „Schulsozialarbeit ist eine Form der Jugendhilfe, verortet in der Schule, einer wichtigen Sozialisationsinstanz für junge Menschen. Schulsozialarbeit ist insofern ein infrastrukturelles Element in der Schule. Sie setzt dort an, wo sozialpädagogische bzw. sozialarbeiterische Kompetenzen erforderlich sind, wo psychosoziale Bedingungen und Belastungen Lernen unmöglich machen, wo soziale Ausgrenzungen drohen oder bestehen, wo die Entwicklung von sozialen Kompetenzen zu unterstützen ist, wo es der personenorientierten Hilfen zum Übergang in Ausbildung und Beschäftigung bedarf und zuweilen auch wo die Entwicklung eines entwicklungsfördernden Schulklimas zu unterstützen ist.“

Homfeldt/Schulze-Krüdener (2001, 22): „In der Schule ist eine zweite professionelle Kompetenz nötig als Schulsozialarbeit, die auf der Mikro-, Meso- und Makroebene tätig ist, auch als intermediäre Instanz, die niedrigschwellige Angebote schafft, eigene Räume anbieten kann, an der Organisationsentwicklung von Schule mitwirkt und sozialpädagogische Verfahren (z. B. biographische Diagnostik) einbringt. Dies gilt für alle, nicht nur für belastete Schulen.“

Ludewig/Paar (2001, 521): „Schulsozialarbeit ist eine Form der Jugendhilfe, verortet in der Schule, einer wichtigen Sozialisationsinstanz für junge Menschen. Schulsozialarbeit ist insofern ein infrastrukturelles Element in der Schule. Sie setzt dort an, wo sozialpädagogische bzw. sozialarbeiterische Kompetenzen erforderlich sind, wo psychosoziale Bedingungen und Belastungen Lernen unmöglich machen, wo soziale Ausgrenzungen drohen oder bestehen, wo die Entwicklung von sozialen Kompetenzen zu unterstützen ist, wo es der personenorientierten Hilfen zum Übergang in Ausbildung und Beschäftigung bedarf und zuweilen auch wo die Entwicklung eines entwicklungsfördernden Schulklimas zu unterstützen ist.“

Definitionen zur Schulsozialarbeit im Jahr 2000

Olk/Bathke/Hartnuß (2000, 180): „Unter Schulsozialarbeit sollen sämtliche Aktivitäten und Ansätze einer verbindlich vereinbarten, dauerhaften und gleichberechtigten Kooperation von Jugendhilfe und Schule –- bzw. von Fachkräften der Jugendhilfe einerseits und Lehrkräften andererseits –- verstanden werden, durch die sozialpädagogisches Handeln am Ort sowie im Umfeld der Schule ermöglicht wird. Schulsozialarbeit in diesem Sinne ist definitionsgemäß eine Aufgabe der Jugendhilfe. Sie bringt jugendhilfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein, die auch bei einer Erweiterung des beruflichen Auftrages der Lehrer nicht durch die Schule allein realisiert werden können. Schulsozialarbeit ist also eine zusätzliche Ressource, die die pädagogische Qualität der Schule weiterentwickeln hilft und das Repertoire pädagogischer Arbeitsformen und Lernchancen erweitert.“

Hollenstein/Tillmann (2000, 36): „Schulsozialarbeit im engeren Sinne wird durchgeführt von hauptamtlichen Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung. Die Trägerschaft dieser Praxis ist unterschiedlich und wird kontrovers diskutiert. (...) Einheitlicher sind hingegen die Arbeitsschwerpunkte in unterschiedlichen Trägerschaften: Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe, Beratung, Vernetzung (Hilfeverbund, Gemeinwesenarbeit), Hilfen für den Übergang Schule und Beruf, und als ein allgemeines Ziel ist die Prävention zu nennen.“

Braun/Wetzel (2000, 79 bzw. 66): „Wir verstehen unter Schulsozialarbeit die Gesamtheit der sozialen und pädagogischen Aktivitäten von Fachkräften der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik, die sozialpädagogische Profilgebung in der Schule und ihrem Umfeld anzuregen, zu unterstützen und durch eigenständige Angebote zu erweitern.“; „Sozialpädagogische Profilgebung umfasst die Gesamtheit der sozialen und pädagogischen Bemühungen, die Lernfähigkeiten und -bereitschaften der Kinder/Jugendlichen, damit auch ihre Unterrichtsfähigkeiten und -bereitschaften zu fördern und zu erhalten, immer häufiger auch diese überhaupt erst herauszubilden. [...] Die sozialpädagogische Profilgebung ist Regelaufgabe der Schule und an ihr sind alle in der Schule tätigen PädagogInnen beteiligt.“

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